Rechtslehre – für mehr ,,Sattelfestigkeit"

Die Aufgabe

Die Rechtslehrer der Unteroffiziersschule vermitteln den Soldaten die rechtlichen Grundlagen die sie im soldatischen Alltag, aber auch in nicht alltäglichen Situationen – wie z.B. bewaffneten Auslandseinsätzen ­– benötigen.

Das Ziel

Die Unterrichte sollen die angehenden Unteroffiziere und Feldwebel handlungssicher hinsichtlich der ihnen zustehenden Aufgaben und Befugnisse machen – gleichzeitig aber auch das Gefühl vermitteln, abschätzen zu können, wann es gilt, zusätzliche rechtliche Expertise einzuholen.

Der Aufbau

Die Unterrichte verteilen sich im Wesentlichen auf drei Lehrgänge:

einen Unteroffizierslehrgang, einen regulären Feldwebellehrgang und einen Feldwebellehrgang für Laufbahnwechsler, deren letzter Unteroffizierlehrgang meist etwas zurückliegt. Alle diese Lehrgänge verfolgen einen sog. kompetenzorientierten Ansatz (KOA).

Das Ziel der Rechtslehrer besteht nun darin, in einem knappen zeitlichen Rahmen Rechtsgrundlagen zu vermitteln und diese in einem zweiten Schritt meist mit Hilfe von Fallbeispielen zu vertiefen. Das betrifft im Falle des Unteroffizier- und des Feldwebellehrganges Fächer wie Befehl und Gehorsam, Vorgesetztenverhältnisse, Verfassungs- und Einsatzrecht, das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) als sogenanntes „Streitkräftepolizeirecht“, Humanitäres Völkerrecht, aber auch Strafrecht. Im Rahmen des Feldwebellehrganges für Laufbahnwechsler handelt es sich hingegen eher um eine Auffrischung der wichtigsten Rechtskenntnisse, da die meisten Inhalte – wenn auch mit zeitlichem Abstand – bereits einmal in einem vorangegangenen Unteroffizierlehrgang vermittelt wurden.

Die Herausforderung

Die Unterrichte verteilen sich im Wesentlichen auf drei Lehrgänge:

einen Unteroffizierslehrgang, einen regulären Feldwebellehrgang und einen Feldwebellehrgang für Laufbahnwechsler, deren letzter Unteroffizierlehrgang meist etwas zurückliegt. Alle diese Lehrgänge verfolgen einen sog. kompetenzorientierten Ansatz (KOA).

Das Ziel der Rechtslehrer besteht nun darin, in einem knappen zeitlichen Rahmen Rechtsgrundlagen zu vermitteln und diese in einem zweiten Schritt meist mit Hilfe von Fallbeispielen zu vertiefen. Das betrifft im Falle des Unteroffizier- und des Feldwebellehrganges Fächer wie Befehl und Gehorsam, Vorgesetztenverhältnisse, Verfassungs- und Einsatzrecht, das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) als sogenanntes „Streitkräftepolizeirecht“, Humanitäres Völkerrecht, aber auch Strafrecht. Im Rahmen des Feldwebellehrganges für Laufbahnwechsler handelt es sich hingegen eher um eine Auffrischung der wichtigsten Rechtskenntnisse, da die meisten Inhalte – wenn auch mit zeitlichem Abstand – bereits einmal in einem vorangegangenen Unteroffizierlehrgang vermittelt wurden.